Arztbegleitfahrten für Senior*innen
Ab 1. Juli können wieder Termine gebucht werden
Das Bild zeigt die ehrenamtlichen Fahrer, die ab 1. Juli für die Arztbegleitfahrten zur Verfügung stehen. In der Mitte der Seniorenbeauftragte der Stadt, Hans-Werner Klinkhammels. Foto: DRK
Gemeinsam mit dem Verein zur Förderung von Seniorinnen und Senioren in Niederkassel (VFSSN e.V.), der Stadt und dem DRK hat der Seniorenbeirat wieder die Arztbegleitfahrten für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 und 2 auf den Weg gebracht. Die begleiteten Personen werden zum Arzt und auch wieder nachhause gefahren. Falls die Wartezeit kurz ist, wartet der Fahrer ebenfalls im Wartezimmer des Arztes.
Hier einige Regeln, an die sich die Interessierten halten müssen:
Ein Corona-Impfnachweis samt Auffrischung oder Genesung ist vorzulegen; Parkgebühren werden von den begleiteten Personen bezahlt;
falls vorhanden, sollte der Behindertenausweis mitgebracht werden;
Rollstuhlfahrer werden nur in faltbaren Rollstühlen mitgenommen.
Achtung: Gehbehinderte müssen eine Begleitperson mitbringen.
Um die Fahrt organisieren zu können, benötigen die Verantwortlichen
mindestens drei Tage Vorlaufzeit.
Anmeldung Stichwort „Arztbegleitfahrten der Stadt“: Deutsches Rotes Kreuz montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr Rufnummer 02208-500 17 10. |
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Angeboten werden Fahrten von pflegebedürftigen Personen, die keine Erstattung der Fahrten zur ambulanten Behandlung („Arztfahrten“) durch ihre Krankenkasse erhalten. (Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 und 2)
Für diese Fahrten werden folgende Tarifzonen festgelegt:
Tarifzone I: Fahrten innerhalb des Stadtgebietes von Niederkassel
Tarifzone II: Fahrten nach Troisdorf, Köln-Porz und Bonn-Beuel
Tarifzone III: Fahrten nach Siegburg, Sankt Augustin, Hennef, Bonn und Köln
Das Entgelt für eine Fahrt (Hin- und Rückfahrt) wird wie folgt festgelegt:
Fahrten innerhalb der Tarifzone I 10 Euro
Fahrten innerhalb der Tarifzone II 12 Euro
Fahrten innerhalb der Tarifzone III 16 Euro